15 mutmaßliche Femizide und 39 Mordversuche an Frauen haben laut den Autonomen Österreichischen Frauenhäusern 2025 in Österreich stattgefunden – laut Kriminalstatistik sind es null. Sie werden in Österreich nicht als eigene Kategorie erfasst. Wieso ist das so und wie würde eine statistische Erfassung den Kampf gegen Gewalt an Frauen verändern?
Fehlende Datenerfassung in Österreich
„Ein Femizid ist die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts.“ So lautet die offizielle Definition der „Vienna Declaration on Femicide“. Das bedeutet, eine Frau wird getötet, weil sie eine Frau ist. Diese extreme Form geschlechtsbezogener Gewalt wird häufig von Angehörigen oder (Ex-) Partnern verübt.
Die „Istanbul Konvention“ ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Österreich seit 2015 zur Einrichtung einer nationalen Koordinationsstelle namens „Gewalt gegen Frauen“ verpflichtet. Ziel ist es, Gesetze zu erlassen, Hilfssysteme zu finanzieren und Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt zu verhindern. Die Stelle ist dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung zugeordnet. Aus einem Statement im November 2025 geht hervor, dass das Ministerium, die aktuellen Maßnahmen für ausreichend hält. Die Datenerfassung von Femiziden in Österreich soll künftig nicht etablieren werden. Wieso das so ist, wird wie folgt argumentiert:
„In Anbetracht der Erfassung von Daten zum Geschlecht des Opfers sowie dem Beziehungsverhältnis zwischen Opfer und Täter, ist die derzeitige Datenlage jedoch ausreichend, um statistische Aussagen über geschlechtsspezifische Mord(versuch)e an Frauen und Mädchen zu treffen. Auch die Einführung eines spezifischen Tatbestands im Strafgesetzbuch erscheint (…) nicht notwendig.”
(Koordinationsstelle „Gewalt gegen Frauen“)
In der Praxis zeigt sich diese fehlende statistische Erfassung vor allem in der Polizeiarbeit. „Wir halten uns an das Strafgesetzbuch. Das Wort ‚Femizid‘ kommt darin nicht vor“, erklärt Petra Warisch, Referatsleitung der Kriminalprävention und Opferschutz im Gewaltschutzbüro des Bundeskriminalamts.
Stattdessen gibt es ausschließlich allgemeine Statistiken zu Mord- und Tötungsdelikten. Tatsächlich existiert im österreichischen Strafrecht keine eigenständige juristische Definition von „Femizid“. Das bedeutet: Zwar werden in der offiziellen Kriminalstatistik „Morde an Frauen“ ausgewiesen, jedoch nicht, ob die Tat aus einem geschlechtsspezifischen Motiv verübt wurde. Also ob es sich um einen Femizid handelt. „Die Motivlage statistisch zu erheben ist schwierig“, so steht es auf der Website der nationalen Koordinierungsstelle „Gewalt gegen Frauen“.
„Um ausführliche Erkenntnisse zu Tathintergründen und Motiven bräuchte es die Durchführung qualitativer Studien oder die Einrichtung einer Analysestelle zu Morden“, argumentiert Warisch. Laut ihr liegt der Fokus aber ohnehin woanders: „Ein Mensch ist ein Mensch, egal welches Geschlecht er hat, aus welcher Schicht er kommt oder welche Bildung er hat. Gewalt ist für mich grundsätzlich zu verabscheuen.“
Femizide kategorisieren
Drei Schritte – mehr braucht es laut dem European Institute for Gender Equality (EIGE), eine EU-Agentur mit Sitz in Vilnius, nicht, um Femizide zu kategorisieren. Erstens wäre eine Auswertung von Daten vonseiten der Polizei, Justiz und Medien sinnvoll. Zweitens müsste die Datenerhebung verbessert und konkreter werden. Drittens sollte eine korrekte Dokumentation in einem Register etabliert werden. Diese administrativen Daten öffentlich zugänglich zu machen, würde schlussendlich eine wissenschaftliche und gesellschaftliche Auseinandersetzung ermöglichen.
Was sind administrative Daten?
- Laut EIGE, handelt es sich um Daten, die zu Organisations-, Aufzeichnungs- und Überwachungszwecken erhoben werden
- Abrufbar von Einrichtungen, die mit strafrechtlichen Ermittlungen, Strafverfolgung, Strafvollzug und Unterstützung von Opfern befasst sind
- Informationen über Häufigkeit und Arten von Femiziden, Merkmale des Opfers und Täters, Merkmale und Motiv der Straftat und Daten über den Strafprozess
Inside Austria, ein Podcast von Spiegel und Standard, argumentiert, dass die einheitliche Definition des Begriffs der wichtigste Schritt ist, um diesen kategorisieren zu können. Weiter heißt es: „Die fehlende einheitliche Definition, was ein Femizid ist und was nicht, macht es schwer, eine genaue Statistik dazu zu führen. Teilweise kursieren auch unterschiedliche Zahlen, was wiederum den Eindruck erwecken kann, dass Femizide irgendwas Schwammiges wären, das sich die Feminist:innen wieder einfallen lassen haben.“
Eine kategorische Einstufung kann demnach helfen, einen Missstand zu argumentieren. Wenn Zahlen operationalisiert werden können, kann ein Femizid erfasst und sichtbar gemacht werden. Auf Basis dieser Daten kann die Politik reagieren, Maßnahmen setzen und im zeitlichen Verlauf kontrollieren, ob diese greifen. Kurzfristige Schwankungen der Fallzahlen müssen laut Frauenministerium keine Trendwende bedeuten.

©Maria Arzberger
Daten helfen im Kampf gegen Gewalt
Yvonne Widler, österreichische Journalistin und Autorin, hat 2022 das Buch „Heimat bist du toter Töchter – Warum Männer Frauen ermorden und wir nicht mehr wegsehen dürfen“ veröffentlicht. In diesem thematisiert sie die gesellschaftlichen und strukturellen Ursachen von Gewalt gegen Frauen. Täter-Opfer-Umkehr, ungleiche Machtverhältnisse und fehlendes gesellschaftliches Bewusstsein sind laut ihr Faktoren, die Femizide begünstigen können. Präventionsmaßnahmen wie Anti-Gewalt-Trainings, genügend Informationsstellen für Täter und Opfer und ein aufmerksames Umfeld wären hingegen sinnvoll und notwendig. Eine große Verantwortung sieht die Journalistin auch in der medialen Berichterstattung. Diese sollte mit korrekten Begriffen und Daten arbeiten, statt die Tat zu verharmlosen oder den Täter in Schutz zu nehmen. Nur so käme der Ernst der Lage bei der Leserschaft an.

©Matthäus Proskawetz
Caroline Criado-Perez ist eine britische Autorin und Aktivistin, die sich mit Themen der Geschlechtergerechtigkeit befasst. In ihrem Buch „Unsichtbare Frauen“ schreibt sie: „Wie gezeigt genügt der bloße Anblick einer Frau, um sofort einen spezifischen Satz von Assoziationen und Zuschreibungen auszulösen. Um sie sofort als eine Person einzuordnen, die man unterbrechen kann. Der man hinterherpfeifen kann. Die man verfolgen kann. Die man vergewaltigen kann.” Diese Verhaltensmuster sind, laut Widler, Vorboten eines Femizids. Die Verwendung des Begriffs Femizid und eine genaue Datenerfassung des Phänomens würden helfen, die Tat zu verhindern.

©wikimedia commons
Das Schweigen brechen
„Dieses Schweigen ist überall; es durchzieht unsere gesamte Kultur, von Filmen über Nachrichten, Literatur, Wissenschaft und Stadtplanung bis in die Wirtschaft hinein. (…) Diese Leerstelle hat eine dezidiert weibliche Form. Es ist eine geschlechterbezogene Lücke in den wissenschaftlichen Daten, eine Gender Data Gap.”
(Criado-Perez in „Unsichtbare Frauen”)
Ein Femizid beginnt nicht erst bei der Tat selbst – es gibt fast immer Vorboten. Machthierarchien, psychische und physische Gewalt. Die Motive dahinter zu erheben ist aufwendig, wäre laut Expert:innen jedoch wichtig, um effektive Präventionsmaßnahmen ergreifen zu können. Eine juristische Definition und Datenerfassung des Begriffs „Femizid“ machen die Taten sichtbar. Ein sichtbarer Missstand kann mit realen Maßnahmen bekämpft werden. „Die Lösung für die geschlechter- und genderbezogene Datenlücke liegt auf der Hand: Wir müssen die Lücke in der Repräsentation von Frauen schließen”, schlussfolgert Criado-Perez am Ende ihres Buches. „‚Man‘ muss nur die Frauen fragen.”
Hotlines & Notrufnummern
- Rat auf Draht: 147
- Frauenhelpline 0800 222 555
- Opfernotruf: 0800 112 112
- Psychiatrische Soforthilfe: 01 / 313 30
- Kriseninterventionszentrum: 01 / 406 95 95
Beratung & Information
- Gewalt ist nie ok!: https://gewalt-ist-nie-ok.at/de
- Halt der Gewalt: https://www.haltdergewalt.at/
- Frauenhelpline gegen Gewalt: https://www.frauenhelpline.at/
- Weisser Ring: https://www.weisser-ring.at/
- Gesprächs- und Verhaltenstipps: bittelebe.at
Ein Bericht von Maria Arzberger in Zusammenarbeit mit Magdalena Frauenberger